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   BAG, 06.06.1984 - 7 AZR 292/81   

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https://dejure.org/1984,1077
BAG, 06.06.1984 - 7 AZR 292/81 (https://dejure.org/1984,1077)
BAG, Entscheidung vom 06.06.1984 - 7 AZR 292/81 (https://dejure.org/1984,1077)
BAG, Entscheidung vom 06. Juni 1984 - 7 AZR 292/81 (https://dejure.org/1984,1077)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bundespost - Schalterdienst - Kassenfehlbetrag - Haftung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 219
  • NZA 1985, 183
  • VersR 1985, 1151
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 20.04.1977 - 6 C 14.75

    Schalterdienst der Deutschen Bundespost - Beweislast bei Kassenfehlbestand -

    Auszug aus BAG, 06.06.1984 - 7 AZR 292/81
    Der Schalterbeamte nimmt im öffentlichrechtlich ausgestalteten Verhältnis der Postbenutzer Tätigkeiten mit Außenwirkung vor und handelt deshalb in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentl. Amtes (d. M., vgl. BVerwGE 37, 192 ; 52, 255 [257]..).
  • BVerwG, 12.02.1971 - VI C 15.66

    Haftung von Kassenbeamten bei Kassenfehlbeträgen - Tätigkeit eines Kassenbeamten

    Auszug aus BAG, 06.06.1984 - 7 AZR 292/81
    Der Schalterbeamte nimmt im öffentlichrechtlich ausgestalteten Verhältnis der Postbenutzer Tätigkeiten mit Außenwirkung vor und handelt deshalb in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentl. Amtes (d. M., vgl. BVerwGE 37, 192 ; 52, 255 [257]..).
  • BAG, 17.09.1998 - 8 AZR 175/97

    Mankohaftung

    Der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat (Urteil vom 6. Juni 1984 - 7 AZR 292/81 - AP Nr. 1 zu § 11 a TV Ang Bundespost, unter II 4 der Gründe; ebenso Urteil vom 29. August 1984 - 7 AZR 572/81 -, n.v., unter 4 der Gründe) § 282 BGB für einen Fall der Haftung für ein Kassendefizit entsprechend angewandt.
  • ArbG Berlin, 24.06.2016 - 28 Ca 3004/16

    Schadenersatz bei Unterschlagungs- und Diebstahlsverdacht

    Die Ausführungen des Landesarbeitsgerichts zur Mankohaftung aus Vertrag greifen nur Platz, wenn die Kassenverwalterin die alleinige Verfügungsmacht und den alleinigen Zugang zur Kasse hat"; 6.6.1984 - 7 AZR 292/81 - AP § 11 a TV Ang Bundespost Nr. 1 = NZA 1985, 183 = NJW 1985, 219 [II.4 a.]: "Ist bei einem Kassenfehlbestand der Kassierer zur Buchführung verpflichtet, genügt der Arbeitgeber seiner Beweislast für den objektiven Tatbestand der Pflichtverletzung, wenn er den buchmäßigen Kassenfehlbestand und den alleinigen Zugang des Arbeitnehmers zur Kasse nachweist"; s. aus neuerer Zeit etwa auch BAG 17.9.1998 (Fn. 63) [B.I.1.

    Die Ausführungen des Landesarbeitsgerichts zur Mankohaftung aus Vertrag greifen nur Platz, wenn die Kassenverwalterin die alleinige Verfügungsmacht und den alleinigen Zugang zur Kasse hat"; 6.6.1984 - 7 AZR 292/81 - AP § 11 a TV Ang Bundespost Nr. 1 = NZA 1985, 183 = NJW 1985, 219 [II.4 a.]: "Ist bei einem Kassenfehlbestand der Kassierer zur Buchführung verpflichtet, genügt der Arbeitgeber seiner Beweislast für den objektiven Tatbestand der Pflichtverletzung, wenn er den buchmäßigen Kassenfehlbestand und den alleinigen Zugang des Arbeitnehmers zur Kasse nachweist"; s. aus neuerer Zeit etwa auch BAG 17.9.1998 (Fn. 63) [B.I.1.

    Die Ausführungen des Landesarbeitsgerichts zur Mankohaftung aus Vertrag greifen nur Platz, wenn die Kassenverwalterin die alleinige Verfügungsmacht und den alleinigen Zugang zur Kasse hat"; 6.6.1984 - 7 AZR 292/81 - AP § 11 a TV Ang Bundespost Nr. 1 = NZA 1985, 183 = NJW 1985, 219 [II.4 a.]: "Ist bei einem Kassenfehlbestand der Kassierer zur Buchführung verpflichtet, genügt der Arbeitgeber seiner Beweislast für den objektiven Tatbestand der Pflichtverletzung, wenn er den buchmäßigen Kassenfehlbestand und den alleinigen Zugang des Arbeitnehmers zur Kasse nachweist"; s. aus neuerer Zeit etwa auch BAG 17.9.1998 (Fn. 63) [B.I.1.

  • BGH, 13.11.2018 - EnZR 39/17

    Bestehen eines Entschädigungsanspruchs durch Festlegung des verbindlichen

    Diese Beweislastregel ist grundsätzlich auch dann heranzuziehen, wenn die Einstandspflicht des Schuldners auf besondere Formen des Verschuldens beschränkt ist, etwa auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit (BGH, Urteil vom 12. Mai 2009 - XI ZR 586/07, NJW 2009, 2298 Rn. 18; Urteil vom 21. Mai 2010 - V ZR 244/09, NJW 2010, 2341 Rn. 18; Urteil vom 23. Dezember 1966 - V ZR 26/64, BGHZ 46, 260, 267; BAG, Urteil vom 6. Juni 1984 - 7 AZR 292/81, NJW 1985, 219, 220).
  • ArbG Berlin, 13.01.2012 - 28 Ca 11537/11

    Freistellung des Arbeitnehmers bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unter

    Die Ausführungen des Landesarbeitsgerichts zur Mankohaftung aus Vertrag greifen nur Platz, wenn die Kassenverwalterin die alleinige Verfügungsmacht und den alleinigen Zugang zur Kasse hat"; 6.6.1984 - 7 AZR 292/81 - AP § 11 a TV Ang Bundespost Nr. 1 = NZA 1985, 183 = NJW 1985, 219 [II.4 a.]: "Ist bei einem Kassenfehlbestand der Kassierer zur Buchführung verpflichtet, genügt der Arbeitgeber seiner Beweislast für den objektiven Tatbestand der Pflichtverletzung, wenn er den buchmäßigen Kassenfehlbestand und den alleinigen Zugang des Arbeitnehmers zur Kasse nachweist".S. dazu bereits BAG 17.4.1956 - 2 AZR 340/55 - BAGE 2, 333 = AP § 626 BGB Nr. 8 = SAE 1957, 45 [I.3 c.]: "Nicht nur die Frau, sondern auch der Mann und mindestens zwei Lehrmädchen hatten Zugang zu den Waren, mindestens der Mann auch Zugang zur Kasse; inwieweit die Lehrmädchen Zugang zur Kasse hatten, ist nicht geklärt.

    Die Ausführungen des Landesarbeitsgerichts zur Mankohaftung aus Vertrag greifen nur Platz, wenn die Kassenverwalterin die alleinige Verfügungsmacht und den alleinigen Zugang zur Kasse hat"; 6.6.1984 - 7 AZR 292/81 - AP § 11 a TV Ang Bundespost Nr. 1 = NZA 1985, 183 = NJW 1985, 219 [II.4 a.]: "Ist bei einem Kassenfehlbestand der Kassierer zur Buchführung verpflichtet, genügt der Arbeitgeber seiner Beweislast für den objektiven Tatbestand der Pflichtverletzung, wenn er den buchmäßigen Kassenfehlbestand und den alleinigen Zugang des Arbeitnehmers zur Kasse nachweist".

    Die Ausführungen des Landesarbeitsgerichts zur Mankohaftung aus Vertrag greifen nur Platz, wenn die Kassenverwalterin die alleinige Verfügungsmacht und den alleinigen Zugang zur Kasse hat"; 6.6.1984 - 7 AZR 292/81 - AP § 11 a TV Ang Bundespost Nr. 1 = NZA 1985, 183 = NJW 1985, 219 [II.4 a.]: "Ist bei einem Kassenfehlbestand der Kassierer zur Buchführung verpflichtet, genügt der Arbeitgeber seiner Beweislast für den objektiven Tatbestand der Pflichtverletzung, wenn er den buchmäßigen Kassenfehlbestand und den alleinigen Zugang des Arbeitnehmers zur Kasse nachweist".

  • LAG Nürnberg, 23.06.1998 - 2 Sa 444/95

    Voraussetzungen einer verschärften Haftung des Arbeitnehmers wegen alleiniger

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  • BVerwG, 11.02.1986 - 6 B 117.85
    Die Verantwortung des einzelnen Beamten reicht nicht weiter als der Gefahrenbereich, den er unter Ausschluß jeder fremden Einflußnahme allein beherrscht (BVerwGE 37, 192 [199 ff.]; 52, 255 [261 f.]; so für das Arbeitsvertragsrecht auch BAG, Urteile vom 28. Juli 1972 - 3 AZR 468/71 - [AP Nr. 7 zu § 282 BGB] undvom 6. Juni 1984 - 7 AZR 292/81 - [NJW 1985, 219]).
  • LAG Hamm, 26.10.2000 - 17 Sa 1109/00

    Arbeitnehmerhaftung für Schäden des Arbeitgebers; Diebstahl von Geld und

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  • LAG Hamm, 18.06.1998 - 17 Sa 2414/97

    Berufung des Nebenintervenienten; Anspruch auf Nebentätigkeitsgenehmigung;

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  • LAG Hamm, 17.07.1997 - 17 Sa 288/97

    Widerruf einer Nebentätigkeitserlaubnis; Arbeiter und Angestellter des

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  • BAG, 22.04.1993 - 8 AZR 226/92

    Nachweis eines Schadensersatzanspruchs - Verfahrensverletzung wegen Mangels an

    Nachdem bisherigen Sachvortrag fehlen auch Anhaltspunkte dafür, daß der Arbeitnehmer, der mit der Kassenführung betraut war, diesen Gefahrenbereich allein beherrscht habe (vgl. dazu BAG Urteil vom 6. Juni 1984 - 7 AZR 292/81 - AP Nr. 1 zu § 11 a TV Ang Bundespost, mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Hessen, 18.12.1985 - 10 Sa 1147/84

    Anfechtung eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses

  • LAG Hessen, 27.01.1988 - 10 Sa 643/87

    Manko-Haftung des Arbeitnehmers

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